Sie sind Erbe, aber es ist kein Vermögen mehr vorhanden?
Keine Sorge! Auch als Erbe muss Ihnen der rechnerische Pflichtteilsanspruch zukommen. Dafür können Sie (unter gewissen Voraussetzungen) alle Personen, denen der Verstorbene zu Lebzeiten sein Vermögen geschenkt hat, direkt in Anspruch nehmen. Auch hierbei steht Ihnen mein Team gerne unterstützend zur Seite, wobei wir Ihre erste Anfrage über unser Kontaktformular gerne unentgeltlich beantworten.