Pflichtteil. Was ist das? Quote!
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegenüber der Verlassenschaft oder den Erben. Sie werden daher nicht Erbe, d.h. Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen, sondern haben „nur“ einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages. Pflichtteilsberechtigt sind nach der neuen Rechtslage nur der Ehegatte/gattin (eingetragene Partner) und Nachkommen des Verstorbenen, vor allem die (auch adoptierten) Kinder. Die Höhe des Anspruches bemisst sich nach einer Quote und ist der an Sie zu zahlende Geldbetrag im Wesentlichen abhängig vom vorhandenen Erbschaftsvermögen. Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote und können wir Ihnen diese mit unserem Pflichtteilsrechner unentgeltlich eruieren.